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9992277 2011/11/09 09/47/02

Kartellrecht, Landeskartellbehörde

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie

  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
  • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine, formlos

9992288
Rechtsgrundlage

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( GWB )

9992287
Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde. 

10446127
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961061 Vorschriften
Zuständige Behörden: