Stadt Ober-Ramstadt
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Lebensmitteleinzelhandel, Meldepflicht / Registrierung
| Leistungsbeschreibung |
Lebensmittelunternehmer haben der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufe der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, zwecks Eintragung zu melden (Registrierung). |
| An wen muss ich mich wenden? |
Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Es wurde durch die Länder ein Leitfaden entwickelt, der der Lebensmittelwirtschaft über den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) zur Verfügung gestellt wurde (http://www.bll.de/themen/hygiene/). Dort kann auch ein Antragsformular heruntergeladen werden. Alternativ reicht in der Regel eine formlose Anzeige bei der zuständigen Behörde |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine. |
| Rechtsgrundlage |
Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






