Stadt Ober-Ramstadt
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Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde
| Leistungsbeschreibung |
In Zeiten globalisierter Märkte und transkontinentaler Handelswege stellt die Wahrung der Lebensmittelsicherheit einen essentiellen Bestandteil des hessischen Verbraucherschutzkonzepts dar. Durch die Überwachung lokal produzierter und gehandelter sowie aus dem Ausland eingeführter Waren können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahrenquellen schützen und gleichzeitig einen bestmöglichen Sicherheitsstandard gewährleisten. Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, Aufmachung oder Werbeaussage getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe bei der für ihren Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde abgeben. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Zur Sicherung der Beweiskette ist es immer hilfreich, wenn möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe vorgelegt werden (z.B. Kaufbelege, Werbeanzeigen, Originalpackung). |
| Welche Gebühren fallen an? |
Ihnen entstehen keine Kosten oder Gebühren für die Untersuchung der Beschwerdeprobe. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Aktuelle Warnungen und Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) "lebensmittelwarnung.de". |
| Bemerkungen |
Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Stand: 10. Mai 2012 |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Verbraucherschutz |
| Zuständige Behörden: |






