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8966615 2012/03/07 09/48/59

Lebenspartnerschaft - Begründung

Leistungsbeschreibung
Seit August 2001 besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass zwei gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner eine Lebenspartnerschaft begründen.

Beide Partner haben die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich zur Niederschrift bei der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten anzumelden. Ist eine/r von beiden aus wichtigen Gründen verhindert, so muss eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden, dass sie/er mit der Anmeldung durch den anderen Partner einverstanden ist.
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An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist wahlweise das Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Partner zuständig.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist abhängig z. B. vom Familienstand der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Setzen Sie sich am Besten vorab telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mit Ihrem Standesamt in Verbindung.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung der Voraussetzungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft kostet 40 €; wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, 60 €. Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Begründung außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren an.

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Rechtsgrundlage 9031919
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958462 Eingetragene Lebenspartnerschaft
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen