Stadt Ober-Ramstadt
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Lebenspartnerschaftsurkunde
| Leistungsbeschreibung |
Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird im Lebenspartnerschaftsregister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – der Standesbeamte auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können. In eine Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen
Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, wird dies am Schluss der Lebenspartnerschaftsurkunde verlautbart. Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Im Regelfall an das Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10 Euro, für das zweite oder jedes weitere mit beantragte Stück 5 Euro. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Eingetragene Lebenspartnerschaft |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen |






