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8984120 2012/03/07 13/59/04

Lebenspartnerschaftsurkunde

Leistungsbeschreibung
Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird im Lebenspartnerschaftsregister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – der Standesbeamte auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen
  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • die Religionszugehörigkeit und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, wird dies am Schluss der Lebenspartnerschaftsurkunde verlautbart.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden.

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An wen muss ich mich wenden?

Im Regelfall an das Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10 Euro, für das zweite oder jedes weitere mit beantragte Stück 5 Euro.

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Rechtsgrundlage 8984133
Was sollte ich noch wissen?

siehe Lebenspartnerschaft Begründung

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958462 Eingetragene Lebenspartnerschaft
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen