Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes
| Leistungsbeschreibung |
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung s. u.).
Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht. Aber Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen der Registrierungspflicht. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Tierhaltung |
| Zuständige Behörden: |






