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8959724 2012/04/12 07/59/59

Liegenschaftskarte - Auszug/Auskunft

Leistungsbeschreibung

In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen u. a. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.

Wenn Sie z.B. für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten.

Voraussetzung:
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten.

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An wen muss ich mich wenden?

Ausgaben aus der Liegenschaftskarte können Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal „Geodaten online“ beziehen.

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Welche Gebühren fallen an?

Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach der jeweils geltenden Verwaltungskostenordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erhoben.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958319 Bauplanung
8958328 Grundstückskauf
Zuständige Behörden: