Stadt Ober-Ramstadt
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Makler und Bauträger, Anzeige nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung
| Leistungsbeschreibung |
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Finanzmakler, Anlagenberater, Bauträger und Baubetreuer haben der zuständigen Behörde unverzüglich die jeweils
anzuzeigen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die kreisfreie Stadt/Landkreis. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
In der (formlosen) Anzeige sind
der betreffenden Person anzugeben.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühr für die aufgrund der Anzeige durch-geführte Zuverlässigkeitsprüfung richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand und beträgt mindestens 25,00 €. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten Bauwesen |
| Zuständige Behörden: |






