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9722794 2012/05/07 11/57/12

Makler und Bauträger, Anzeige nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung

Leistungsbeschreibung

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Finanzmakler, Anlagenberater, Bauträger und Baubetreuer haben der zuständigen Behörde unverzüglich die jeweils

  • mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen,
  • mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Personen oder
  • die bei einer juristischen Person nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten

anzuzeigen.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die kreisfreie Stadt/Landkreis.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

In der (formlosen) Anzeige sind

  • Name,
  • ggf. Geburtsname,
  • Vornamen,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Geburtstag,
  • Geburtsort und
  • Anschrift

der betreffenden Person anzugeben.
 

 

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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die aufgrund der Anzeige durch-geführte Zuverlässigkeitsprüfung richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand und beträgt mindestens 25,00 €.

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Rechtsgrundlage

§ 9 Makler- und Bauträgerverordnung

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
8961058 Bauwesen
Zuständige Behörden: