Stadt Ober-Ramstadt
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Meldung von Wachpersonen
| Leistungsbeschreibung |
Falls Sie als Bewachungsunternehmer Personen beschäftigen wollen, die mit Bewachungsaufgaben betraut werden sollen, haben Sie diese der zuständigen Behörde vorher zu melden und dabei die unten genannten Unterlagen beizufügen. Das Gleiche gilt für die gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst werden sollen, sowie die mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Personen. Nach Eingang der Meldung überprüft die Behörde die Zuverlässigkeit dieser Person. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Der Meldung über die Absicht, eine Wachperson, einen gesetzlichen Vertreter oder eine mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragte Person beschäftigen zu wollen, ist
beizufügen. Bitte nehmen Sie jeweils Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung beträgt mindestens 25,00 € und höchstens 120,00 €. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






