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9801069 2012/03/29 07/50/46

Menschen mit wesentlicher Behinderung im Begleiteten Wohnen in Familien

Leistungsbeschreibung

Das Begleitete Wohnen bietet erwachsenen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in einer Gastfamilie zu leben, die durch einen professionellen Fachdienst in der erforderlichen Intensität unterstützt wird. Durch diese Form der Betreuung wird ein stationärer Aufenthalt in einem Wohnheim für behinderte Menschen vermieden.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen

  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,

     
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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

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Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 55 SGB IX und den §§ 53 - 60 SGB XII

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Was sollte ich noch wissen?

Diese Form des Wohnens ist nur möglich, wenn ein qualifizierter Fachdienst zur Verfügung steht, der eine geeignete Familie gewinnt und die Betreuung des Menschen mit Behinderung in der Familie kontinuierlich begleitet. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt

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Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie unter www.lwv-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958346 Betreuung
8958664 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: