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9801013 2012/03/29 07/49/07

Menschen mit wesentlicher Behinderung im Betreuten Wohnen

Leistungsbeschreibung

Das Betreute Wohnen nehmen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung in Anspruch, die mit einer auf ihren individuellen Bedarf zugeschnittenen Betreuung in einer eigenen Wohnung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben, z. B. allein, mit Partner oder Freunden führen können. Betreutes Wohnen bedeutet, dass Fachleute helfen, den Alltag zu organisieren und zu strukturieren.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen

  • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
  • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
     
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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie hier. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

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Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 55 SGB IX und den §§ 53-60 XII

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Was sollte ich noch wissen?

Die Unterstützung wird durch einen qualifizierten Leistungsanbieter erbracht. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt.

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Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie unter www.lwv-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958346 Betreuung
8958664 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: