Stadt Ober-Ramstadt
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Menschen mit wesentlicher Behinderung in einem Wohnheim
| Leistungsbeschreibung |
Menschen mit wesentlicher Behinderung, die auch mit professioneller Unterstützung und ergänzenden Hilfen nicht in einer eigenen Wohnung leben können, erhalten in einem Wohnheim bedarfsgerechte Hilfen und Unterstützungsleistungen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen. |
| Rechtsgrundlage |
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53-60 SGB XII |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Unterstützung wird durch einen qualifizierten Leistungsanbieter erbracht. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt. |
| Bemerkungen |
Weitere Informationen finden Sie unter www.lwv-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Betreuung Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






