Stadt Ober-Ramstadt
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Menschen mit wesentlicher Behinderung in einer Werkstatt (WfbM)
| Leistungsbeschreibung |
Eine Werkstatt für behinderte Menschen unterbreitet Arbeits- und Betreuungsangebote für Menschen, die behinderungsbedingt nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag mit der Anlage T einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen. |
| Rechtsgrundlage |
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 41 SGB IX und den §§ 53-60 SGB XII |
| Was sollte ich noch wissen? |
Für die Aufnahme in die Werkstatt und das damit verbundene Eingangsverfahren (Dauer bis zu 3 Monate) und im Berufsbildungsbereich (Dauer bis zu 2 Jahre) ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder ein Rentenversicherungsträger/Berufsgenossenschaft zuständig; die Zuständigkeit des LWV Hessen (Arbeitsbereich) setzt erst danach ein. |
| Bemerkungen |
Weitere Informationen finden Sie unter www.lwv-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Berufstätigkeit behinderter Menschen Betreuung Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






