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9801129 2012/03/29 07/52/23

Menschen mit wesentlicher Behinderung in einer Werkstatt (WfbM)

Leistungsbeschreibung

Eine Werkstatt für behinderte Menschen unterbreitet Arbeits- und Betreuungsangebote für Menschen, die behinderungsbedingt nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
Ziel ist es, durch eine entsprechende Förderung wenn möglich, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.

 

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen

  • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
     
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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag mit der Anlage T einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

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Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 41 SGB IX und den §§ 53-60 SGB XII

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Was sollte ich noch wissen?

Für die Aufnahme in die Werkstatt und das damit verbundene Eingangsverfahren (Dauer bis zu 3 Monate) und im Berufsbildungsbereich (Dauer bis zu 2 Jahre) ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder ein Rentenversicherungsträger/Berufsgenossenschaft zuständig; die Zuständigkeit des LWV Hessen (Arbeitsbereich) setzt erst danach ein.

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Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie unter www.lwv-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958292 Berufstätigkeit behinderter Menschen
8958346 Betreuung
8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: