Stadt Ober-Ramstadt
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Milch-Gütedurchführungsverordnung
| Leistungsbeschreibung |
An das Lebensmittel Milch werden höchste Qualitätsanforderungen gestellt. Die regelmäßig zu erhebenden Parameter in jeder Anlieferungsmilch sind in der Milch-Güteverordnung definiert: Fettgehalt, Eiweißgehalt, bakteriologische Beschaffenheit, Hemmstoffe, Gehalt an somatischen Zellen und Gefrierpunkt. Das durchführende Laboratorium muss nach der Europäischen Norm EN ISO/IEC 17025 über „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ akkreditiert sein und betrieben werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Gebühren gemäß Gebührenordnung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Bearbeitungsfrist: 3 Monate |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






