Stadt Ober-Ramstadt
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Mofa-Prüfbescheinigung (TÜV)
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu müssen Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird regelmäßig von Fahrschulen durchgeführt. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Zur Prüfungsanmeldung muss die Ausbildungsbescheinigung mitgebracht werden. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Sie müssen die Mofa-Prüfbescheinigung (oder Ihren Führerschein) beim Führen eines Mofas immer mit sich führen. Sollten Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Auf dem Antrag der TÜH ist ein entsprechendes Feld vorhanden. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstige Verkehrsangelegenheiten |
| Zuständige Behörden: |






