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9894593 2011/03/14 16/01/48

Moped-/Mofa-Versicherung

Leistungsbeschreibung

Fahren Sie ein Moped/Mofa, dann benötigen Sie ein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug. Dies erhalten Sie bei Versicherungsgesellschaften zusammen mit dem Versicherungsschein.

Das Kennzeichen ist nur vom 1. März bis zum 28. (29.) Februar des folgenden Jahres gültig. Es ist daher wichtig, dass Sie sich ein neues Kennzeichen und einen neuen Versicherungsschein zum 1. März besorgen. Dann müssen die Mofakennzeichen wieder die Farbe wechseln. Wer danach noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich zudem strafbar.

Als Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gelten u. a. Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (cm³) Hubraum haben und nicht schneller als 50 Stundenkilometer (km/h) fahren können. Daneben brauchen z. B. auch Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor ein Versicherungskennzeichen.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Die neuen Schilder sind rechtzeitig vor dem 1. März bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958396 Rund um das Kennzeichen
Zuständige Behörden: