Stadt Ober-Ramstadt
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Mutterschaftsgeld für gesetzlich Versicherte
| Leistungsbeschreibung |
Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auch bis zu zwölf Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld. Bei Frühgeburten oder vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, der nicht in Anspruch genommen wurde. Höhe des Mutterschaftsgeldes Allen anderen Mitgliedern einer Krankenkasse wird Mutterschaftsgeld in der Höhe des Krankengeldes gezahlt. Voraussetzungen
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld sollte in der Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist eingereicht werden (das sind sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin). |
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| Rechtsgrundlage | |||||||||||||
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf Achtung: Diese Bescheinigung darf nicht früher als sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (eine Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist) ausgestellt werden. |
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| Bemerkungen |
Nähere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
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| Formulare | |||||||||||||
| Weitere Informationen | |||||||||||||
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
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| Zuständige Behörden: |






