Stadt Ober-Ramstadt
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Nachlass
| Leistungsbeschreibung |
Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen oder der Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben oder die Erbin übergehen. |
| Rechtsgrundlage |
Grundgesetz (GG) |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Erbschaftsantritt / Erbfall |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - Ortsgericht |






