Stadt Ober-Ramstadt
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Namensänderung bei der Agentur für Arbeit
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie Leistungen/Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld) oder Kindergeld von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, müssen Sie dort die Namensänderung bekannt geben. Auch wenn Sie als arbeitsuchend gemeldet sind, sollten Sie Ihren neuen Namen möglichst bald melden. Wenn Sie im Zusammenhang mit der Namensänderung auch umziehen (etwa durch Heirat oder Scheidung), ist für Sie gegebenenfalls eine andere Agentur für Arbeit oder eine andere Familienkasse zuständig. Sie müssen sich in diesem Fall dann dorthin ummelden, damit Sie Leistungen/Lohnersatzleistungen beziehungsweise Kindergeld fortlaufend beziehen können und auch die Arbeitsvermittlung nahtlos weiterläuft. |
| An wen muss ich mich wenden? |
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit:
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
empfehlenswert: Kopie von standesamtlichen Dokumenten (Eheurkunde, Bestätigung der Namensänderung) |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
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| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf Bezug von Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld):
Mehr zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Links: |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeitslosigkeit Arbeitssuche / Jobsuche |
| Zuständige Behörden: |






