Stadt Ober-Ramstadt
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Offene Handelsgesellschaft (OHG) anmelden
| Leistungsbeschreibung |
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, eine Begrenzung der Zahl der Gesellschafter nach oben gibt es nicht. Die Gründung der OHG ist nicht von einem bestimmten Mindestkapital abhängig. Inhalt der Anmeldung:
HINWEIS: Spätere Änderungen müssen erneut angemeldet werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Registergericht am Sitz Ihrer Gesellschaft. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
• Anmeldung |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






