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8967391 2011/09/07 16/44/59

Organspende

Leistungsbeschreibung

Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall können Sie selbst, ein Familienangehöriger oder ein nahe stehender Mensch plötzlich auf eine lebensrettende Organ- oder Gewebetransplantation angewiesen sein.

Die Organ- und Gewebespende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung. Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben sind gesetzlich klar geregelt. Wenn Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie dies möglichst im Organspendeausweis schriftlich dokumentieren. So machen Sie es Ihren Angehörigen leicht, denn diese müssten anderenfalls nach dem mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen befragt werden und in dessen Sinne entscheiden.

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Was sollte ich noch wissen?

Informationen und einen Organspendeausweis zum Herunterladen erhalten Sie beim  Hessischen Sozialministerium.

Informationen zur Organspende gibt es im Internet auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.organspende-kampagne.de, vom Bundesministerium für Gesundheit unterwww.bmg.bund.de sowie von der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter www.dso.de.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958492 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958595 Organspende
Zuständige Behörden: