Stadt Ober-Ramstadt
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Parkausweis für Anwohner
| Leistungsbeschreibung |
Einen Parkausweis für Bewohner müssen Sie beantragen. Einen Anspruch auf einen Parkausweis für Bewohner hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
In einigen Städten (z. B. Frankfurt am Main) kann der Ausweis formlos schriftlich oder per E-Mail beantragt werden, andere (z. B. Bad Homburg) sehen hierfür ein Formular vor. In Offenbach kann das Formular online ausgefüllt und verschickt werden. Ansonsten:
zusätzlich bei:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich von 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Knöllchen & Co. Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Öffentliche Sicherheit & Ordnung |






