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Parkausweis für Handwerker in der Metropolregion Rhein-Neckar
| Leistungsbeschreibung |
Der Regionale Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten der Region tätig sind. Während sie bislang für jeden Einsatzort eine gesonderte Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen mussten, können sie seit 2008 den Regionalen Handwerkerparkausweis nutzen, der in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der MRN anerkannt ist. Diese sind: Kreis Bergstraße, Landkreis Bad Dürkheim, Landkreis Germersheim, Landkreis Südliche Bergstraße, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, kreisfreie Städte Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt a. d. Weinstraße, Speyer und Worms.
Hinweis: Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im unmittelbaren Umfeld der Betriebsstätten ist mit dem Handwerkerparkausweis der MRN nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzonen benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, in deren Bezirk die Fußgängerzonen liegen.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung mit einzureichen:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Verwaltungsgebühr beträgt 150 € pro Ausweis. Diese fallen bei jeder Neubeantragung an. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Handwerkerparkausweis MRN ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Die Ausstellung erfolgt nur unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung kann er widerrufen werden. |
| Rechtsgrundlage |
• Für die Regelungen, von denen Ausnahmen erteilt werden können: §§ 12, 13, 41 und 42 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Der Handwerkerparkausweis kann für bis zu drei Fahrzeuge alternativ erteilt werden. In diesem Fall werden auf die Ausweiskarte drei Kfz-Kennzeichen eingetragen. Er gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Generell ist während des Parkens ein schriftlicher Hinweis auf den Einsatzort gut lesbar hinter der Frontscheibe auszulegen, möglichst unter Angabe einer zu erreichenden Rufnummer. Verfahrensablauf
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| Bemerkungen |
Sie erhalten weitere Informationen im Internet unter www.m-r-n.com/handwerkerparkausweis. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse |
| Zuständige Behörden: |






