Stadt Ober-Ramstadt
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Parkausweisfür schwerbehinderte Menschen beantragen
| Leistungsbeschreibung |
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichte-rungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Achtung: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) Voraussetzungen Parkausweis "Blau"
Parkausweis "Orange"
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| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Parkausweis "Blau": |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf |
| Bemerkungen |
Fachlich freigegeben durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung am 11. April 2012. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Knöllchen & Co. Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Öffentliche Sicherheit & Ordnung |






