Stadt Ober-Ramstadt
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Personalausweis: Verlustanzeige
| Leistungsbeschreibung |
Seit dem 1. November 2010 wird auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de Ist der Personalausweis abhanden gekommen, d.h. der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen. Bei eingeschalteter eID-Funktion hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Funktion über die zuständige oder ausstellende Personalausweisbehörde oder den Sperrnotruf (0180-1-333333; Telefongebühren siehe unter www.personalausweisportal.de), der auch vom Ausland erreichbar ist, unverzüglich sperren zu lassen. Die Sperrung der eID-Funktion ist gebührenfrei. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde. |
| Rechtsgrundlage |
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Personalausweis |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen |






