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8959358 2012/02/21 10/33/21

Personalausweis: Verlustanzeige

Leistungsbeschreibung

Seit dem 1. November 2010 wird auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de

Ist der Personalausweis abhanden gekommen, d.h. der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.
 

Bei eingeschalteter eID-Funktion hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Funktion über die zuständige oder ausstellende Personalausweisbehörde oder den Sperrnotruf (0180-1-333333; Telefongebühren siehe unter www.personalausweisportal.de), der auch vom Ausland erreichbar ist, unverzüglich sperren zu lassen. Die Sperrung der eID-Funktion ist gebührenfrei.
Bei Nutzung der Signaturfunktion ist der Verlust dem jeweiligen Signaturanbieter zu melden.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

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Rechtsgrundlage

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Personalausweisverordnung
Personalausweisgebührenverordnung
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958307 Personalausweis
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen