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8959373 2012/02/21 10/28/40

Personalausweis, vorläufiger

Leistungsbeschreibung
Seit dem 1. November 2010 wird auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de.

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens drei Monate.
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An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
    und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
     
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Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.
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Rechtsgrundlage

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Personalausweisverordnung
Personalausweisgebührenverordnung
 

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Was sollte ich noch wissen?

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter (Vollmacht ausstellen!) möglich.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958307 Personalausweis
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen