Stadt Ober-Ramstadt
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Personalausweis - Adresse ändern
| Leistungsbeschreibung |
Seit dem 1. November 2010 wird auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de. Wenn sich die Adresse der Personalausweisinhaberin bzw. des Personalausweisinhabers wegen eines Umzugs geändert hat, ist nicht nur innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde die Anmeldung vorzunehmen, sondern auch die Änderung der Adressangaben im Personalausweis zu veranlassen. Bei Änderung der Wohnanschrift wird auf der Rückseite des Personalausweises ein Adressaufkleber angebracht. Eine unbefugte Veränderung des Adressaufklebers führt zur Ungültigkeit des Personalausweises. Weiterhin ändert die Personalausweisbehörde die auf dem elektronischen Chip im Personalausweis gespeicherte Anschrift. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
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| Rechtsgrundlage |
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Personalausweis Abmeldungen / Ummeldungen / Anmeldungen |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen |






