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8959274 2012/02/21 10/23/17

Personalausweis - Adresse ändern

Leistungsbeschreibung

Seit dem 1. November 2010 wird auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de.

Wenn sich die Adresse der Personalausweisinhaberin bzw. des Personalausweisinhabers wegen eines Umzugs geändert hat, ist nicht nur innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde die Anmeldung vorzunehmen, sondern auch die Änderung der Adressangaben im Personalausweis zu veranlassen.

Bei Änderung der Wohnanschrift wird auf der Rückseite des Personalausweises ein Adressaufkleber angebracht. Eine unbefugte Veränderung des Adressaufklebers führt zur Ungültigkeit des Personalausweises. Weiterhin ändert die Personalausweisbehörde die auf dem elektronischen Chip im Personalausweis gespeicherte Anschrift.

9031947
An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

9031948
Welche Gebühren fallen an?

Keine.

9031949
Welche Fristen muss ich beachten?


9031950
Rechtsgrundlage

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Personalausweisverordnung
Personalausweisgebührenverordnung
 

 

9031951
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958307 Personalausweis
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Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen