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8964593 2012/03/06 17/12/41

Personenverkehr - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

Voraussetzung ist der Nachweis

  • der persönlichen Zuverlässigkeit,
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • der fachlichen Eignung und
  • Betriebssitz bzw. Sitz der Niederlassung im Inland .
     

Die Geltungsdauer für Genehmigungen im Linienverkehr beträgt höchstens acht Jahre.
Die Geltungsdauer für Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Taxen, Mietomnibusse und Mietwagen) beträgt höchstens fünf Jahre.

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An wen muss ich mich wenden?

Genehmigungen für den Linienverkehr sowie für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen werden durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium erteilt.

Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (Taxen, Mietwagen) werden in Gemeinden mit 7500 und mehr Einwohnern durch den Gemeindevorstand, im Übrigen durch den Kreisausschuss erteilt.

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Rechtsgrundlage 8998727
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8957850 Besondere Erlaubnisse
8961045 Transport/Logistik
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg
Untere Verkehrsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt