Stadt Ober-Ramstadt
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Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






