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9801212 2012/03/29 07/56/00

Pflegebedürftige Menschen unter 65 Jahre in einem Alten- oder Pflegeheim

Leistungsbeschreibung

„Rund um die Uhr“ Betreuung für Menschen, die pflegebedürftig sind und ständig eine umfassende pflegerische Betreuung und Förderung und ggf. Beaufsichtigung benötigen, die in einer Wohnung auch mit professioneller Unterstützung nicht gewährleistet werden kann.

Hinweis:
Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist das Sozialamt vor Ort zuständig

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

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Rechtsgrundlage

Hilfe zur Pflege nach den §§ 61- 66 SGB XII

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Was sollte ich noch wissen?

Für unter 60-jährige Menschen stehen geeignete Alternativen in Wohnpflegeheimen, Wohnheimen für Menschen mit wesentlicher Behinderung zur Verfügung, sofern eine Betreuung in der Wohnung mit professioneller Unterstützung nicht möglich sein sollte.

Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
 

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Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie unter www.lwv-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958346 Betreuung
8958664 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: