Stadt Ober-Ramstadt
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Reiseausweis als Passersatz
| Leistungsbeschreibung |
Deutschen Staatsbürgern, deren
Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von
den Grenzbehörden noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als
Passersatz ausgestellt werden.
Der Reiseausweis als Passersatz
gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens für drei
Monate.
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| An wen muss ich mich wenden? |
An die Grenzbehörden der Bundespolizei. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Ausstellung eines
Reiseausweises als Passersatz wird für deutsche Staatsbürger eine Gebühr von 8 Euro erhoben.
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| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Andere Staaten sind zur Anerkennung der Passersatzpapiere nicht
verpflichtet. Ihre Nutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit diesen Passersatzpapieren
nicht gestattet, oder eine Luftverkehrsgesellschaft deswegen bereits die
Mitnahme verweigert. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Reisepass |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen |






