Stadt Ober-Ramstadt
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Reisepass: Kind mit eintragen
| Leistungsbeschreibung |
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab
01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die
Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene
Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
Reisepässe, die vor dem 1.
November 2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten
ihre Gültigkeit.
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| Was sollte ich noch wissen? |
Informationen zu Reisedokumenten für Kinder finden Sie unter dem Suchbegriff Kinderreisepass. Achtung: Information des Bundesministeriums des Innern: Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig (siehe dazu die nachstehende Pressemitteilung)
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| Bemerkungen |
Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, zuletzt am 21. März 2012 |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Reisepass Kinder |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen |






