Stadt Ober-Ramstadt
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Reisepass, vorläufiger
| Leistungsbeschreibung |
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden
26 Euro an Gebühren erhoben. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die
USA im Rahmen des Visa-Waiver-Programms. Weitere Informationen
zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Reisepass |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Meldewesen |






