Stadt Ober-Ramstadt
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Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Für das berufs- oder gewerbsmäßige Töten von Wirbeltieren im Rahmen der Schädlingsbekämpfung ist gemäß § 11 Abs. 3 Buchstabe e) Tierschutzgesetz eine Erlaubnis erforderlich.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben: |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenverordnung |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit erst dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt. |
| Rechtsgrundlage |
• § 4 Abs. 1 und 1a Tierschutzgesetz |
| Was sollte ich noch wissen? |
Es besteht die Pflicht zur Gewerbeanmeldung. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |






