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9106296 2012/05/07 11/46/43

Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

9541406
An wen muss ich mich wenden?

An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Ge-bühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

9919318
Rechtsgrundlage

§ 33 a GewO

9541408
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: