Stadt Ober-Ramstadt
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Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für private Bausparkassen stellen
| Leistungsbeschreibung |
Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Bausparkasse einfacher geklärt werden können, haben die privaten Bausparkassen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingerichtet. Unabhängige Ombudsleute helfen Ihnen dabei, Differenzen schnell und unbürokratisch zu bereinigen. HINWEIS: Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens ist keine Rechtsberatung – weder durch die Kundenbeschwerdestelle noch durch die Ombudsleute – und auch keine Erstellung von Rechtsgutachten möglich, da das Verfahren allein der Streitbeilegung und nicht der Vorbereitung eines Rechtsstreits vor den ordentlichen Gerichten dient. Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihre Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren geltend machen. Voraussetzungen
Ausnahmen
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| An wen muss ich mich wenden? |
an den Verband der Privaten Bausparkassen |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Gegebenenfalls fordert die Beschwerdestelle von Ihnen weitere Unterlagen an. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Es fallen lediglich Kosten für Porto und gegebenenfalls für Kopien an. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf
Schlichtungsantrag stellen
Eine Zusammenstellung aller Informationen über den Ablauf des Ombudsverfahrens finden Sie auch auf der Internetseite des Verbandes der Privaten Bausparkassen: Ombudsverfahren – Informationen |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Verbraucherschutz |
| Zuständige Behörden: |






