Stadt Ober-Ramstadt
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Schülerfahrtkosten
| Leistungsbeschreibung |
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger. Ansprechpartner ist meistens das kommunale Schulamt. Die Schulträger sind für die Durchführung und Organisation der Schülerbeförderung als Selbstverwaltungsaufgabe eigenverantwortlich zuständig. Dem Land obliegt nicht die Aufsicht hierüber und hat daher keine Möglichkeit, Einzelfälle zu entscheiden oder in Entscheidungen der Schulträger einzugreifen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt). |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






