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8964880 2011/11/10 09/13/06

Schulfahrten Kostenerstattung

Leistungsbeschreibung

Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.

Bei dem Sozialamt ihres Wohnortes können sie daher eine einmalige Beihilfe beantragen. Voraussetzung hierfür ist nicht, dass sie bereits Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Die Beihilfe kommt ggf. auch dann in Betracht, wenn sie die nötigen Kosten nicht ganz aus ihren eigenen Mitteln aufbringen können.

9720498
An wen muss ich mich wenden?

Das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

9720499
Rechtsgrundlage

§ 31 Abs. 1 Ziff. 3 SGB XII

9720500
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958417 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958571 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg