Stadt Ober-Ramstadt
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Schulverweigerung
| Leistungsbeschreibung |
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein. |
| An wen muss ich mich wenden? |
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Schulrecht |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






