Stadt Ober-Ramstadt
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Schwerbehinderte Menschen, Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
| Leistungsbeschreibung |
Das Integrationsamt kann schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz gewähren. Dies sind in erster Linie Zinszuschüsse für ein auf dem allgemeinen Kapitalmarkt aufgenommenes Darlehen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Antragstellung vor Abschluss des Darlehensvertrages |
| Rechtsgrundlage |
§ 102 Abs. 3 Nr. 1 c Sozialgesetzbuch IX, |
| Was sollte ich noch wissen? |
Siehe dazu auchFaltblatt 10, „Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz“ |
| Bemerkungen |
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Berufstätigkeit behinderter Menschen Berufstätigkeit behinderter Menschen |
| Zuständige Behörden: |






