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9771731 2011/08/05 16/53/37

Schwerbehinderte Menschen, Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz

Leistungsbeschreibung

Das Integrationsamt kann schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz gewähren. Dies sind in erster Linie Zinszuschüsse für ein auf dem allgemeinen Kapitalmarkt aufgenommenes Darlehen.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Abschluss des Darlehensvertrages

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Rechtsgrundlage

§ 102 Abs. 3 Nr. 1 c Sozialgesetzbuch IX,
§ 21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
 

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Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auchFaltblatt 10, „Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz“
Informationen zur Gründung einer Selbständigkeit gibt es auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de, des Hess. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung www.wirtschaft.hessen.de und im Sozialnetz Hessen unter www.guss-net.de.
Bitte stellen Sie auch bei den infrage kommenden Stellen die entsprechenden Anträge.
 

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Bemerkungen

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958292 Berufstätigkeit behinderter Menschen
8958349 Berufstätigkeit behinderter Menschen
Zuständige Behörden: