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9771297 2011/08/05 16/54/18

Schwerbehinderte Menschen, Teilhabe am Leben und Nachteilsausgleiche

Leistungsbeschreibung

Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft behinderter Menschen stößt im Alltag oft dort an ihre Grenzen, wo organisatorische und finanzielle Probleme auftreten.
So entstehen z.B. für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen oftmals zusätzliche Fahrtkosten, andere wiederum benötigen Hilfe im Haushalt.
Behörden, Institutionen und Verbände, wie der Landeswohlfahrtsverband Hessen, haben u.a. die Aufgabe, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen in ihrem Bestreben nach Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu unterstützen.
Neben möglichen Leistungen des Integrationsamtes beim LWV Hessen an berufstätige Menschen gibt es noch eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, Nachteile schwerbehinderter Menschen auszugleichen und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für diese Personen sicher zu stellen, z.B., im Bereich der sozialen Sicherung, Steuerermäßigungen, Mobilitäts- und Kommunikationshilfen..
 

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachteilsausgleiche können in Anspruch genommen werden, wenn die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und die sonstigen Voraussetzungen nachgewiesen werden.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

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Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage hierfür ist u.a.das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) sowie eine Vielzahl von Vorschriften in anderen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Satzungen oder Tarifen.

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Was sollte ich noch wissen?

Informationen finden Sie in den Publikationen des Integrationsamtes, insbesondere die Broschüre: "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Nachteilsausgleiche"

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Bemerkungen

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: