Stadt Ober-Ramstadt
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Schwerbehinderte Menschen, Teilhabe am Leben und Nachteilsausgleiche
| Leistungsbeschreibung |
Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft behinderter Menschen stößt im Alltag oft dort an ihre Grenzen, wo organisatorische und finanzielle Probleme auftreten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Nachteilsausgleiche können in Anspruch genommen werden, wenn die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und die sonstigen Voraussetzungen nachgewiesen werden. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung |
| Rechtsgrundlage |
Rechtsgrundlage hierfür ist u.a.das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) sowie eine Vielzahl von Vorschriften in anderen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Satzungen oder Tarifen. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Informationen finden Sie in den Publikationen des Integrationsamtes, insbesondere die Broschüre: "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Nachteilsausgleiche" |
| Bemerkungen |
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






