Stadt Ober-Ramstadt
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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Arbeitsassistenz
| Leistungsbeschreibung |
Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor einem besonderen Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte "Handgriffe" übernehmen, ihnen bei der Arbeit assistieren. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, besteht Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für eine vom schwerbehinderten Menschen selbst organisierte notwendige Arbeitsassistenz. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
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| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung |
| Rechtsgrundlage |
§ 102 Abs. 4 Sozialgesetzbuch IX, |
| Was sollte ich noch wissen? |
Siehe Faltblatt 6, Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Arbeitnehmer |
| Bemerkungen |
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Berufstätigkeit behinderter Menschen Berufstätigkeit behinderter Menschen |
| Zuständige Behörden: |






