Stadt Ober-Ramstadt
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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
| Leistungsbeschreibung |
Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung |
| Rechtsgrundlage |
§ 102 Abs. 3 Nr. 1 a und 2 a Sozialgesetzbuch IX, |
| Was sollte ich noch wissen? |
Siehe dazu auch Faltblatt 3, „Behinderungsgerechte Arbeitsplätze“ |
| Bemerkungen |
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Berufstätigkeit behinderter Menschen |
| Zuständige Behörden: |






