Stadt Ober-Ramstadt
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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Kraftfahrzeug-Hilfe (Kfz-Hilfe)
| Leistungsbeschreibung |
Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben können Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes erhalten. Das Integrationsamt kann schwerbehinderten Menschen Leistungen gewähren
Vorrang der Rehabilitationsträger: Das Integrationsamt kann nur für Selbständige und Beamte, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Kraftfahrzeughilfe gewähren. Bei Arbeitnehmern, die weniger als 15 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung haben, ist regelmäßig die Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger. Bei über 15 Jahren ist regelmäßig der Träger der Rentenversicherung für die KFZ-Hilfe zuständig. Daneben können in besonderen Härtefällen, z.B. auch die Kosten für die Taxi-Benutzung, die Inanspruchnahme von Beförderungsdiensten oder die Reparatur des Kraftfahrzeugs übernommen werden. Voraussetzungen
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| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Antrag muss vor Beschaffung des Kraftfahrzeugs beim Integrationsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Siehe Faltblatt 4, „Der Weg zum Arbeitsplatz- Kraftfahrzeughilfe für berufstätige schwerbehinderte Menschen“ |
| Bemerkungen |
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Berufstätigkeit behinderter Menschen Berufstätigkeit behinderter Menschen Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






