Stadt Ober-Ramstadt
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Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung
| Leistungsbeschreibung |
Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Bei der Beschäftigung Schwerbehinderter gelten besondere Regelungen. Um einen Arbeitsplatz zu erlangen oder zu erhalten, können Sie die Gleichstellung Ihrer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 festgestellt wurde. HINWEIS: Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen (nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, 2. Teil) mit Ausnahme des Anspruchs auf den Zusatzurlaub und die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Berufsausbildung Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind auch behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Hierfür ist kein Antrag erforderlich. HINWEIS: Für gleichgestellte Jugendliche und junge Erwachsene gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht. Die ausbildenden Arbeitgeber erhalten jedoch Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung vom Integrationsamt. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Antrag auf Gleichstellung Antrag auf Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit
Antrag auf Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung beim Integrationsamt
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| Welche Gebühren fallen an? |
keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
keine |
| Rechtsgrundlage |
§ 2 Abs. 3 i. V. m. § 68 Abs. 2 und 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX ) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf Den Antrag auf Gleichstellung können Sie bei der Agentur für Arbeit formlos (mündlich, telefonisch, schriftlich) einreichen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Berufstätigkeit behinderter Menschen Berufstätigkeit behinderter Menschen |
| Zuständige Behörden: |






