Stadt Ober-Ramstadt
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Soldatenversorgung
| Leistungsbeschreibung |
Wer während seines Dienstes bei der Bundeswehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Versorgungsleistungen können auch Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmen Voraussetzungen auch hinterbliebene Eltern erhalten. Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:
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| An wen muss ich mich wenden? |
Entsprechende Anträge sind an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu richten. |
| Rechtsgrundlage | |
| Unterstützende Institutionen - weitere Informationen |
Zuständig ist das: Landratsamt Darmstadt www.ladadi.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
finanzielle Leistungen |
| Zuständige Behörden: |






