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8968487 2009/06/30 15/30/45

Soldatenversorgung

Leistungsbeschreibung

Wer während seines Dienstes bei der Bundeswehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Versorgungsleistungen können auch Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmen Voraussetzungen auch hinterbliebene Eltern erhalten.

Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:

  • Heil- und Krankenbehandlung
  • orthopädische Versorgung
  • berufliche Rehabilitation
  • Renten an Beschädigte und Hinterbliebene (einkommensunabhängig u. einkommensabhängig)
  • Kapitalabfindung/Grundrentenabfindung
  • Fürsorgeleistungen (in Anlehnung an die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und die Arbeitsförderung)
  • Sterbe- und Bestattungsgeld
9012472
An wen muss ich mich wenden?

Entsprechende Anträge sind an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu richten.

9012473
Rechtsgrundlage

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

9012474
Unterstützende Institutionen - weitere Informationen

Zuständig ist das:

Landratsamt Darmstadt
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt

www.ladadi.de

9707652
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958649 finanzielle Leistungen
Zuständige Behörden:

 

9707651