Stadt Ober-Ramstadt
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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
| Leistungsbeschreibung |
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
Hinweis zur Kranaufstellung: |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden auch für Bundes-, Landes- und Kreistraßen (§ 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -, § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -). |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse Sonstige Verkehrsangelegenheiten |
| Zuständige Behörden: |






