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8965119 2012/05/04 11/52/11

Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)

Leistungsbeschreibung

Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
9012484
An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (gebührenfrei) oder beim Notar (gebührenpflichtig).

9012485
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis
9012486
Rechtsgrundlage

§ 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

9012487
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958429 Nach der Geburt
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg