Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Soziale Entschädigung von rehabilitierten SED-Opfern
| Leistungsbeschreibung |
Haben Sie durch eine ungerechtfertige Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat, eine gesundheitliche Schädigung erlitten und wurde diese Maßnahme im Rahmen eines Rehabilitierungsverfahrens nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) aufgehoben bzw. für mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar erklärt? |
| An wen muss ich mich wenden? |
Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu richten. Die entsprechenden Ansprechpartner für das Soziale Entschädigungsrecht (SER) finden Sie hier. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck oder erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Grundsätzlich wird die Versorgung ab Antragstellung gewährt. |
| Rechtsgrundlage |
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstiges Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen Versorgungs- / Rentenansprüche Versorgungs- / Rentenansprüche |
| Zuständige Behörden: |






