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8965525 2011/10/26 16/27/27

Soziale Entschädigung von rehabilitierten SED-Opfern

Leistungsbeschreibung

Haben Sie durch eine ungerechtfertige Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat, eine gesundheitliche Schädigung erlitten und wurde diese Maßnahme im Rahmen eines Rehabilitierungsverfahrens nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) aufgehoben bzw. für mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar erklärt?
Dann können Sie aufgrund der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung nach den genannten Gesetzen erhalten.

9012503
An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu richten. Die entsprechenden Ansprechpartner für das Soziale Entschädigungsrecht (SER) finden Sie hier.

9012501
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Geburtsurkunde, bei persönlicher Abgabe des Antrages den Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • ggf. sich in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten),
  • ggf. eine Vollmacht, den Betreuerausweis oder eine Bestallungsurkunde.

Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck oder erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich wird die Versorgung ab Antragstellung gewährt.

9012499
Rechtsgrundlage

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

Häftlingshilfegesetz (HHG)

9012500
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958450 Sonstiges
8958492 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
8989720 Versorgungs- / Rentenansprüche
8989723 Versorgungs- / Rentenansprüche
Zuständige Behörden: