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8960026 2012/04/16 13/35/07

Sozialversicherungsnummer und -ausweis

Leistungsbeschreibung

Mit dem Einstieg in die gesetzliche Rentenversicherung bekommen Sie eine Versicherungsnummer. Sie finden diese Nummer auf jedem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung.

Bis Ende 2010 bekam jeder Arbeitnehmer von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Auf ihm stehen der Name und die Versicherungsnummer. Der Ausweis sollte zum Beispiel der Aufdeckung von Schwarzarbeit und dem Missbrauch von Sozialleistungen – beim Arbeitsamt und der Krankenkassen – dienen.

Einige Beschäftigte mussten bis zum 31.12.2008 in den Ausweis ein Lichtbild einkleben und ihn während der Arbeit bei sich führen. Dazu gehörten: Mitarbeiter im Baugewerbe, Schaustellergewerbe und Gebäudereinigungsgewerbe, aber auch Beschäftigte im Gaststättengewerbe und Hotelgewerbe sowie in der Personenbeförderung und Güterbeförderung. Diese Verpflichtung besteht seit dem 1.1.2009 nicht mehr. Dafür hat der Arbeitgeber eine Sofortmeldung abzugeben. Damit die Ermittlungsbehörden in den genannten Wirtschaftsbereichen die Identität der Arbeitnehmer bei Prüfungen leichter feststellen können, müssen die Arbeitnehmer aber ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen.

Seit Januar 2011 ist der Sozialversicherungsausweis in der früheren Form entfallen. Stattdessen erhält jeder Arbeitnehmer lediglich ein Schreiben seines Rentenversicherungsträgers, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zustandigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.

 

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen rund um die Sozialversicherungsnummer finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung
 

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessische Sozialministerium am 2. April 2012.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958298 Steuern und Sozialabgaben
Zuständige Behörden: